Umfang und Art der Beratung werden zwischenden Ratsuchenden und der Beratungsstelle einvernehmlich vereinbart. Das bedeutet zum Beispiel:
Informationen einholen und vermitteln
Intervention in Krisen
Kurzberatung (1-5 Termine)
Gruppenangebote für Kinder, Jugendliche und Eltern
Offene Sprechstunden
In Einzelfällen können wir ausführliche diagnostische und therapeutische Maßnahmen planen und durchführen. In vielen Beratungen greifen wir - natürlich nur im Einvernehmen mit den Ratsuchenden - auf bereits vorliegende Untersuchungsergebnisse und Informationen von Kooperationspartnern (ÄrztInnen, Kliniken, Kindertagesstätten, Schulen, TherapeutInnen, Jugendamt, Sozialdienste usw.) zurück.
Entsprechend den Förderrichtlinien des Landes NRW für Familienberatungsstellen können wir auch für andere Fachdienste oder FachkollegInnen aus Kinder- und Jugendhilfe, Schule, Gesundheits- und Sozialwesen fachliche Unterstützung anbieten.